Was macht eine Betreuungskraft?
Die Hauptaufgabe einer Betreuungskraft nach § 53b SGB XI liegt in der aktivierenden Betreuung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Dazu gehören insbesondere:
- Alltagsbegleitung:
Unterstützung bei Spaziergängen, Gesellschaft leisten, Gespräche führen.
- Freizeitgestaltung:
Organisation und Durchführung von Spielen, Bastelaktivitäten oder Musikrunden.
- Mobilitätsförderung:
Hilfe beim Aufstehen, leichte Bewegungsübungen, Begleitung zu Terminen.
- Essensbegleitung:
Unterstützung beim Essen und Trinken, gemeinsames Kochen oder Backen.
- Biografiearbeit:
Erinnerungsarbeit, Fotoalben anschauen, Gespräche über die Vergangenheit.
- Schul- und Individualbegleitung:
Pädagogische Unterstützung, Mobilitätsassistenz
Das Leben schreibt die schönsten Geschichten –
und unsere Betreuungskräfte sind ein Teil davon. Sie unterstützen ihre Kundinnen und Kunden in ihrem Alltag und stehen ihnen in allen Lebenslagen zur Seite.
Jedes Jahr würdigen wir die bewegendsten Geschichten aus dem Alltag unserer Betreuungskräfte unter dem Motto „Einfach persönlicher“. Auch 2024 haben wir wieder besondere Geschichten und engagierte Betreuungskräfte gefunden.
Wir begleiten unsere vier Betreuungskräfte und ihre Kundinnen und Kunden in Hildesheim, Bonn, Erding und im Burgenlandkreis und erfahren, was genau sie so besonders macht.
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